Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen GartenbauPRO ( Claus Linder, Birkenwaldstr. 8, 74579 Fichtenau) und ihren Auftraggebern über Gartenplanung, Bau-Management und verwandte Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich vereinbart.

2. Leistungsgegenstand

GartenbauPRO erbringt Planungsleistungen (Bestandsanalyse, Entwurf, Pflanzplan, 3D-Visualisierung, Kostenrahmen) und/oder Bau-Management (Ausschreibung, Auswahl und Koordination von Fachbetrieben, Termin- und Qualitätskontrolle, Abnahme). Die eigenständige Ausführung von Bauleistungen ist nicht Gegenstand des Vertrags, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3. Angebot und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend und kostenpflichtig, sofern nicht als unverbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das schriftliche oder elektronische Angebot innerhalb der angegebenen Frist annimmt oder eine vereinbarte Anzahlung leistet.

4. Preise und Zahlung

Die vereinbarten Vergütungen sind netto und unterliegen der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG. Bei Planungspaketen ist die Hälfte der Vergütung bei Vertragsschluss fällig, die restliche Hälfte nach Abnahme der Planung. Bau-Management-Vergütungen erfolgen nach den vereinbarten Meilensteinen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Planung und Bau-Management erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, können zu einer Verlängerung von Fristen und zu einer Anpassung der Vergütung führen.

6. Ausführung durch Fachbetriebe

Bauleistungen werden durch von GartenbauPRO ausgewählte und koordinierte Fachbetriebe erbracht. GartenbauPRO haftet für die sorgfältige Auswahl und Steuerung, nicht für die unmittelbare Erfüllung der Bauleistungen durch den Fachbetrieb, es sei denn, die Mangelhaftung beruht auf einem Fehler bei der Auswahl oder Anweisung.

7. Nutzungsrechte an Planungen

Mit vollständiger Bezahlung der Planungsvergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Plänen und Visualisierungen für die Umsetzung auf dem eigenen Grundstück. Eine Weitergabe oder Veröffentlichung ohne Zustimmung ist nicht gestattet.

8. Haftung

GartenbauPRO haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für unverhältnismäßige Schäden, die durch die Weitergabe von Planungen an Dritte entstehen, ist ausgeschlossen, wenn diese Weitergabe nicht von GartenbauPRO veranlasst wurde.

9. Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Abschluss der Planung ist die bis dahin erbrachte Leistung zu vergüten. Bei Bau-Management-Verträgen gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende, sofern nicht anders vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Rest des Vertrags wirksam.

Hinweis: Diese AGB sind ein Muster und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Lassen Sie sie vor Veröffentlichung von einem Rechtsanwalt auf Ihr Geschäftsmodell prüfen.